Ferienwohnungen Lang
Ferienwohnungen Lang

Preise 2024

Buchung 2 Übernachtungen :

Für 2 Personen 65,- € / Übernachtung

Für jede weitere Person 25,- € / Ü.

Buchung 3 Übernachtungen :

Für 2 Personen 60,- € / Ü.

Für jede weitere Person 25,- € / Ü.

Buchung 4 Übernachtungen :

Für 2 Personen 55,- € / Ü.

Für jede weitere Person 25,- € / Ü.

Buchung 5 Übernachtungen :

Für 2 Personen 53,- € / Ü.

Für jede weitere Person 25,- € / Ü.

Buchung  6 Übernachtungen :

Für 2 Personen 51,- € / Ü.

Für jede weitere Person 25,- € / Ü.

Buchung 7 Übernachtungen :

Für 2 Personen 49,- € / Ü.

Für jede weitere Person 25,- € / Ü.

Buchungen ab 8 Übernachtungen :

ab der 8. Ü. jede weitere Ü. für 2 Personen 49,- €

ab der 8. Ü. jede weitere Ü. für jede weitere Person 25,- €

Sonstiges :

Kinder bis 13,99 Jahre zahlen 50% des Preises der Zusatzperson.

Alle o.a. Preise sind inklusive Handtücher, Duschtücher, Gästetuch, Bettwäsche und Geschirrtücher.

Alle o.a. Preise sind zuzüglich 85,- € Endreinigungspauschale pro Aufenthalt.

Alle o.a. Preise sind zuzüglich 15,- € Strompauschale und zuzüglich 15,- € Gaspauschale pro Aufenthalt.

Alle o.a. Preise sind zuzüglich Kurtaxe 3,- € pro Tag pro Person ab einem Alter von 14 Jahren.

Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist leider nicht möglich.

In den Wohnungen gilt absolutes Rauchverbot!

Vermietungen ab 2 Übernachtungen !
Anreise: ab 16 Uhr

Abreise: bis 10 Uhr

Alle o.a. Preise gelten nicht für Weihnachten, Silvester, Skispringen, Karneval, Ostern, Pfingsten, WDR 4 Festival, Sauerland Open Air, 90er Festival, Bike-Week, Spring Festival, Bike-Festival, Himmelfahrt, 1. Mai, Fronleichnam und 03. Oktober (bitte separat anfragen).

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Gastaufnahmebedingungen Für Beherbergungsleistungen:

Wenn Sie eine Unterkunft (ein Zimmer oder eine Ferienwohnung) buchen, kommt zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber ein Vertrag nach bürgerlichem Recht zustande. Man spricht von einem "Gastaufnahmevertrag" oder auch "Beherbergungsvertrag". Er ist, wie jeder andere Vertrag, von beiden Vertragspartnern zu erfüllen und kann daher nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden. Ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist dabei nicht entscheidend. Im Folgenden nennen wir Ihnen die Grundzüge eines solchen Vertrages, wobei Sonderabsprachen zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebes durchaus Vertragsbestandteil werden können, sofern diese dem geltenden Recht entsprechen und vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gelangen.

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.

3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog, der Webseite des Beherbergungsbetriebes oder den Angaben in Online-Portalen oder Buchungsplattformen (z.B. fewo-direkt).

2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Preise auf der Webseite des Beherbergungsbetriebes oder in Online-Portalen können ggf. variieren.

3. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist jederzeit nach der Buchung fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Bei booking.com sind gem. der dort aufgeführten Richtlinen die Gesamtpreise jederzeit nach der Buchung fällig. Sonstige Buchungen (z.B. via E-Mail sind ca. 8 Wochen vor Anreise in voller Höhe zu bezahlen). Bar- und Kartenzahlungen sind vor Ort nicht möglich.

4. Wird das in der Buchungsbestätigung vorgegebene Zahlungsziel nicht eingehalten, behält sich der Beherbungsbetrieb jederzeit vor, ein privates Mahnverfahren außerhalb jeglicher Gebühren dritter Anbieter einzuleiten.

§ 3 Rücktritt

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Buchung hat der Gast , bzw. Auftraggeber, an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe.

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften

ohne Verpflegung 90%

bei Übernachtung/Frühstück 80%

bei Halbpension 70%

bei Vollpension 60%

4. Der Inhaber eines Beherbungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

§ 4 Mängel der Beherbungsleistung

Der Beherbungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunt einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um den Beherbungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

§ 5 Haftung

1. Die vertragliche Haftung des Beherbungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbungsbetriebes beruht.

2. Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (701ff BGB).

3. Der Beherbungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltunge, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 6 Verjährung

1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbungsbetrieb verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB).

2. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körper, der Gesundheit, sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Beherbungsbetriebes, eines gestzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbungsbetriebes.

3. Für Klagen des Beherbungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Reiserücktrittskostenversicherung:

In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. eines Ferienreiseschutzpaketes der Europäischen Reiseversicherung. Einen entsprechenden Überweisungsprospekt erhalten Sie auf Wunsch bei der Tourist-Information in Willingen oder direkt bei uns.

Quelle: Buchungsmagazin 2024 der Tourist - Information Willingen; DTV Deutscher Tourismusverband e.V.

Angaben zu den Urheberrechten des verwendeten Bildmaterials.
Andreas Lang, Eisenberg 13, 34576 Homberg/Efze